Grundsätze
Sowohl der Gesetzgeber als auch unsere Vertragspartner, aber auch wissenschaftliche Grundlagen verlangen von uns, dass wir unseren Patienten eine professionelle Beratung anbieten und diese durchführen.
Die Bedeutung der pflegerischen Beratung ist nicht zuletzt durch die Novellierung vieler Expertenstandards und die Einführung der Pflegetransparenzvereinbarung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Es ist für uns von größter Wichtigkeit, unsere Patienten umfassend und fachlich korrekt zu beraten.
Ziele
Mit unserer pflegefachlichen Beratung verfolgen wir insbesondere folgende Ziele:
Grundsätzlich kann unsere Beratung mehrere Ziele gleichzeitig umfassen. Wichtig ist, dass die Bezugspflegefachkraft in ständigem Austausch mit allen Bezugspersonen unserer Patienten steht und je nach Situation und auf Wunsch eine Beratung durchführt. Unabdingbar hierbei ist, dass alle unsere Patienten und deren Angehörige über unser Beratungsangebot informiert sind.
Strukturkriterien
Beratungsinhalte
Grundsätzlich werden Beratungsinhalte auf die individuelle Situation der Patienten abgestimmt. Mögliche Inhalte sind:
Prozesskriterien
Vorbereitung:
Sofern es sich um eine geplante Beratung handelt, vereinbaren wir telefonisch einenTermin.
Andernfalls führen wir die Beratung situationsbedingt durch.
Vorbereiten notwendiger Unterlagen wie beispielsweise Protokoll für Beratungen, Nachweisformular für die Pflegekassen, Flyer unseres Pflegedienstes, Informationsmaterialien zu Unterstützungsangeboten, pflegediensteigene Infoblätter zu bestimmten Pflegerisiken Durchsicht bisheriger Beratungsprotokolle
Durchführung:
aktives Zuhören und Erfassen des Beratungsbedarfs nach der Begrüßung Beratung, Information und ggf. Schulung unseres Patienten + seiner Angehörigen gemeinsames Entwickeln von möglichen Lösungsstrategien Dokumentation im Beratungsprotokoll oder im Nachweisformular der Beratungsbesuche nach § 37 Abs.3 SGB XI
Nachbereitung:
bei Beratungsbesuchen nach § 37 Abs.3 SGB XI Mitteilung an die Pflegekasse, Festlegung eines Wiedervorlagetermins für den nächsten Beratungsbesuch und Archivierung der Nachweisformulare Falls erforderlich, weiterer Austausch in der Dienstbesprechung und Termin zur Wiedervorlage zur Überprüfung des Beratungserfolgs.
Ergebniskriterien
Die Ergebnisse der Beratung werden, falls erforderlich, in der nächsten Dienstbesprechung besprochen. Die beschlossenen Maßnahmen werden umgesetzt und in einem vorab festgelegten Zeitabstand auf Erfolg überprüft.
Der Gutachter geht die einzelnen Inhalte aus den einzelnen Lebensbereichen durch und bewertet, ob der Patient diese selbständig durchführen kann.
Selbständigkeit bedeutet, inwieweit der Patient noch in der Lage ist die jeweilige Handlung oder Aktivität ohne Unterstützung einer Pflegekraft durchzuführen.
Der Patient gilt auch dann als selbständig, wenn er die jeweilige Aktivität durch Nutzung eines Hilfsmittels ( Rollstuhl, Gehwagen . . .usw. ), aber ohne Hilfe einer Pflegeperson bewerkstelligen kann.
Der Gutachter bewertet, ob der Patient die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann.
Dabei sind in der Regel nicht nur motorische Funktionen, sondern auch kognitive Fähigkeiten erforderlich.
Das Einschätzungsinstrument beinhaltet an mehreren Stellen abgewandte Formen der Skala. Diese werden in den einzelnen Modulbeschreibungen erläutert. Durchgängig gilt aber, dass der Grad der Beeinträchtigung mit dem jeweiligen Punktwert steigt.
So ergibt das Vorliegen von keinen Beeinträchtigungen stets den Punktwert 0 – ist der Patient unselbständig wird der Punktwert 3 berechnet.
Wir haben für unsere Patienten ein Pflegekonzept entwickelt, das mit Hilfe zahlreicher, ambulanter Dienstleistungen ein weiteres Wohnen und Leben in der häuslichen Umgebung ermöglicht!