Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen.
Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
Aufklärung und Beratung
Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Aufgabe der Sozialhilfe ( Paragraph 1 )
Aufgabe der Sozialhilfe ist es , den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen , das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben , darauf haben auch die Leistungsberechtigen nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigen und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Leistungserbringung
Beratung und Unterstützung , Aktivierung
Sozialhilfe für Migranten ( Ausländer/innen )
Leistungsberechtigte
Das Ziel unserer Pflege ist es, die Unabhängigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder so schnell als möglich wieder herzustellen.
Dabei arbeiten wir mit allen notwendigen Berufsgruppen ( Ärzte, Krankenkassen, Physiotherapeuten, Apotheken, Sozialämter usw . . . ) eng zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung und Pflege des Patienten zu verwirklichen.